Informationen

Sowohl Einsender also auch Patienten erhalten hier Informationen zu verschiedenen Themen, unter anderem zu Abrechnungsfragen und welche Regeln für die Einsendung von Gewebeproben zu beachten sind.

Für Patienten:

Hier finden Sie einige Erklärungen zu häufig gestellten Fragen sowie Informationen speziell zur Gebärmutterhals-Krebsvorsorge

  1. Vorsorgezytologie

    Was versteht man unter  gynäkologischer Vorsorgezytologie?

    In der Frauenheilkunde  (Gynäkologie) haben Abstriche aus dem Bereich des Gebärmuttermundes eine besondere Bedeutung bei der Vorbeugung  des Gebärmutterhalskrebses.  Für die Gewinnung des sog. Cervixzellmaterials gibt es auf dem Markt diverse Hilfsmittel ( z.B. Spatel,  Bürste etc.).  Das Zellmaterial wird vom Frauenarzt auf Glasobjektträgern ausgestrichen, danach feuchtfixiert und dem Zytologen zugesandt. Mittels der  Pap-Färbung  können die Zellen differenziert  und auffällige Zellstrukturen einer sog. Pap-Gruppe zugeordnet werden werden . In Abhängigkeit des Pap-Gruppenergebnisses müssen ggf. weitere diagnostische und therapeutische Schritte unternommen werden (z.B. Konisation).  Siehe hierzu „Informationen für Patienten – Vorsorgezytologie“ !

    Die primäre Auswertung der Abstriche erfolgt  durch  besonders geschultes Personal (Zytologie-Assistentinnen). Auffällige Befunde (ab Pap-Gruppe III ) werden gemeinsam mit dem Pathologen bzw. Zytologen besprochen, erst danach erfolgt die endgültige Pap-Einteilung.  Die weitere Betreuung erfolgt grundsätzlich durch den Gynäkologen ! Insbesondere die Pap-Gruppen  III und  III D können durchaus rückläufig sein, d.h. es muss aus diesen Zellveränderungen nicht zwangsläufig ein Gebärmutterhalskrebs  entstehen !

    Was versteht man unter einer HPV-Infektion?

    Das  Humane  Papillomavirus  (HPV)  ist ein weltweit verbreitetes Virus, das  Gebärmutterhalskrebs auslösen kann. Die Übertragung erfolgt durch sexuellen Kontakt. Es werden grundsätzlich zwei Gruppen unterschieden, sog.  high-  und low- risk-Subtypen.  Dabei sind die high-risk-Subtypen von besonderem Interesse, da sie für die mögliche Krebsentstehung  verantwortlich sind.  Eine HPV-Infektion kann nach mehreren Jahren, muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem Gebärmutterhalskrebs führen. Ziel ist es, diese zellulären Krebsvorstufen (Dysplasiezellen) in den Vorsorgezervixabstrichen zu erfassen und ggf. weitere Therapiemaßnahmen zu ergreifen.

    HPV-Typisierung, Dünnschichtaufarbeitung:

    HPV-Typisierungen und Dünnschichtaufarbeitungen (Thin-Prep) werden in unserer Praxis nicht selbst durchgeführt. Wir beauftragen dafür Konsilpartner, mit denen wir in einem sehr engen Kontakt stehen.  Wir kümmern uns selbstverständlich um die Logistik der Proben bis hin zur Zusendung des  Konsilbefundes an die entsprechende gynäkologische Praxis. Dadurch entstehen der Patientin keine Zusatzkosten !

    Wichtiger Hinweis:

    Informieren Sie sich bei ihrem Gynäkologen über die diversen Verfahren und die anfallenden Kosten. Wir haben für die interessierten Praxen eine Kostenaufstellung erstellt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen der Abteilung Gynäkologische Zytologie.

  2. Privatliquidation

    Zeitweise erhalten wir von Patienten Anrufe, nachdem ihnen eine Privatrechnung oder bereits ein Mahnschreiben zugestellt wurde. Es wird von den Patienten in den Telefonaten oft darauf hingewiesen, unsere Praxis überhaupt nicht zu kennen.  Diese Verärgerung ist auf den ersten Blick verständlich, dazu jedoch einige klärende Ausführungen. Wir möchten an dieser Stelle auch auf den Link „Stellungnahmen“ auf der homepage „www.pathologie.de“ des Berufsverbandes Deutscher Pathologen verweisen.

    Seitens unseres Verbandes wird dringend empfohlen, alle entnommenen humanen Gewebeproben grundsätzlich feingeweblich aufarbeiten zu lassen. Aus diesem Grund werden in der Regel auch alle Gewebeproben und zytologischen Materialien dem Arzt für Pathologie zugesandt. Der behandelnde Arzt sollte den Patienten auf dieses Procedere hinweisen, am besten i.R. der Aufklärung. Der Pathologe erhält per Post oder Kurier die entsprechende Probe zur weiteren Aufarbeitung wobei ganz am Ende der Analyse entscheidend ist, ob es sich um einen gutartigen (benignen) oder malignen (bösartigen) Prozess handelt. Von dieser Begutachtung hängt ganz entscheidend die weitere Behandlung ab (z.B. Chemotherapie ja / nein?). Wie Sie dem Kapitel  „Probeneingang bis Befund“ entnehmen können, ist diese Aufarbeitung sehr aufwändig und durchläuft eine Reihe von Einzelschritten. Die Berechnung dieser Aufarbeitung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) .

  3. Befundnachfrage

    Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Befunde mit den uns nicht persönlich bekannten Patienten telefonisch zu besprechen bzw. diese per Telefon mitzuteilen. Da Sie jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf ihren Befund haben, können wir Ihnen diesen gerne per Post zusenden. Bitte nutzen Sie gegebenenfalls unser Kontaktformular.

    In der Regel wenden sich die Patienten zur Befunderöffnung an ihren zuständigen Haus- oder Facharzt, der die Begutachtung schriftlich vorliegen hat. Er ist ihr primärer Ansprechpartner und erörtert mit Ihnen, falls notwendig, auch die weiteren Therapiemaßnahmen.

Für Einsender

Hier finden Sie  wichtige Informationen darüber, wie Sie Proben einsenden und kennzeichnen sollten,  was bezüglich der Fixation beachtet werden muss (abhängig von der Aufarbeitungstechnik) und welche Versandgefäßgrößen Sie anfordern können.

  1. Eilige Fallbearbeitung

    Auf den Histologiebegleit- oder Überweisungsscheinen können Sie die Dringlichkeit der Aufarbeitung  vermerken (z.B. „ 24-Std.Diagnostik, telefonische Benachrichtigung, Eilfall …). Sollte die Probe am gleichen Tag bis 15.30 Uhr bei uns eintreffen und handelt es sich um kleinere Exzisate oder Biopsien, so können wir Ihnen die Begutachtung  am folgenden Tag  bis etwa 10.00 Uhr zumindest  telefonisch mitteilen. Ausnahmen sind  größere Gewebeproben , evtl.  mit topografischen Markierungen der Absetzungsränder. Bei diesen Fällen muss zunächst die ausreichende Fixation erfolgen (in der Regel Fixation über mindestens 24 Stunden).  Erst danach erfolgt der Zuschnitt des Gewebes.  Hier steht für uns also nicht  die  Schnelligkeit im Vordergrund , sondern vielmehr ein optimal fixiertes Gewebe,  damit  eine  sehr gute Schnittqualität und eine exakte Begutachtung, z.B. hinsichtlich der Resektionsränder eines Tumors, erzielt werden kann.

  2. Schnellschnitt

    Schnellschnittuntersuchungen bieten wir von  Mo. – Fr. in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr durchgehend an.  An Feiertagen sowie Wochenenden bleibt die Praxis geschlossen. Schnellschnittproben müssen per Kurierdienst unfixiert, d.h. ohne Formaldehydzugabe, eingesandt werden !

    Achtung !

    Sollte  die  Aufarbeitung  vor 8.00 Uhr bzw. nach 14.30 Uhr gewünscht sein, so muss der Schnellschnitt  vorher, ggf. bereits am Tag zuvor,  telefonisch angemeldet werden ( 06151-79050).  Erst dann kann eine  Laborbesetzung  garantiert werden !  Es genügt also ein kurzer Anruf.

    Mammastanzgewebe  darf gemäß S3-Leitlinie nicht per Schnellschnitt aufgearbeitet werden !  Hier muss vor der Bearbeitung eine ausreichende Fixation des Gewebes gegeben sein!  Diese Fälle können jedoch problemlos als sog. Eilfälle bzw. Telefonfälle von uns innerhalb von 24 Stunden befundet werden !

  3. Versandmaterial

    Wünschen Sie die  kostenfreie  Zusendung von Versandmaterialien,  so wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen unseres Sekretariats.

    Ferner verweisen wir auf das Formblatt „Anforderung Versandmaterial“ unter dem Link „Kontakte“ !

    Hinweise bzgl. Logistik zur gynäkologischen Vorsorgezytologie:

    Die Abholung der gynäkologischen Abstrichpräparate erfolgt selbstverständlich kostenfrei. Im gleichen Schritt können stets Versandmaterialien zeitnah den Praxen zugestellt werden. Bei besonderen Wünschen oder auch Beschwerden wenden Sie sich vertrauensvoll telefonisch an unser Team der gynäkologischen Zytologie ( Frau Carmen Weber/Frau Christine Arnold ) oder senden uns eine Faxmitteilung (06151-790510).

    Gefäße und Versandmaterialien für die Dünnschichtzytologie-Technik können Sie ebenfalls bei den o.g. Mitarbeiterinnen bestellen. Untersuchungsmaterialien für Sonderverfahren werden von uns kostenfrei an die Kooperationspartner weitergeleitet, so dass für Sie keine Mehrbelastung entsteht. Die Zusendung der entsprechenden Konsilbefunde an die Einsender erfolgt stets über unsere Praxis.

  4. Hinweise zur Einsendung von Untersuchungsmaterial

    Einsendegefäße mit  4%-Formalin sind in der Praxis erhältlich. Siehe AnforderungsFormblatt ! Der Versand erfolgt für Sie kostenfrei.

    Gewebe:
    Senden Sie alle Gewebeproben grundsätzlich in Gefäßen mit 4%igem Formalin ein.
    Ausnahmen sind:  Gewebeproben zur intraoperativen Schnellschnittaufarbeitung. Gewebe zur Chromosomenanalyse senden Sie bitte direkt an das betreffende Speziallabor ihres Vertrauens. Informieren Sie sich bei den dortigen Mitarbeitern über das Procedere des Versands !

    Eilige Fälle bzw. Proben, deren Aufarbeitung innerhalb von 24 Std. erfolgen soll, können ebenso in Formalinlösung  gegeben  werden !

    Falls einmal kein Formalin vorhanden sein sollte kann physiologische Kochsalzlösung  benützt werden, dann muß jedoch dafür gesorgt werden, dass das Material noch am selben Tag bis 15:30 h in die Praxis gebracht wird.

    Achtung !
    Unfixiertes  Gewebe mit Einsendung auf dem Postweg oder z.B. Lagerung von Gewebeproben im OP-Bereich über mehrere Stunden oder sogar Tage führen zur Autolyse,  d.h. Zersetzung des Gewebes. Oft ist dann in diesen Fällen eine hinreichende  Beurteilung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich, insbesondere bei Tumorfällen besonders fatal.

    Schnellschnitt-Proben:
    Bitte umgehend per Bote unfixiert einsenden !
    Formalinfixierte Proben können in dieser Technik nicht bearbeitet werden.

    Punktionsflüssigkeiten:
    Einsendung in EDTA-benetzten Röhrchen (in der Praxis kostenfrei erhältlich )
    Alternative :
    1. Einsendung im nativen Zustand  noch am Entnahmetag  bis spätestens 15:30 h in unsere Praxis.
    2. Anfertigung von luftgetrockneten Ausstrichpräparaten (bitte dünn ausstreichen !!!)

    Muskelbiopsien:
    Einsendung in 4%-igem Formalin bei Fragestellungen, die nicht den neuropathologischen Sektor betreffen (z.B. Myositis, Vaskulitis). Sollte der Verdacht auf eine neurogene Läsion bestehen, empfehlen wir, die Probe direkt in einer Fachklinik entnehmen zu lassen, die die Möglichkeit bietet, dass 3 getrennte Proben (1 x formalinfixiert, 1 x Fixation in Glutaraldehyd für elektronenmikroskopische Analysen, 1 xSchockgefrierung in Flüssigstickstoff) auf kurzem Wege einer Abteilung für Neuropathologie zugeführt werden können. Diese Möglichkeit ist i.d.R. in jeder Universitätsklinik gegeben. Der Transport von unserer Praxis in die entsprechende Fachabteilung wäre mit erheblichen logistischen Problemen behaftet.

    Fadenmarkierungen:
    Sollten Sie eine getrennte Aufarbeitung der Resektionsränder wünschen, so müssen diese durch den Einsender ausreichend markiert sein, um eine eindeutige topografische Zuordnung vornehmen zu können.

    Infektionskrankheiten:
    Proben  mit  Ansteckungsgefahr  müssen durch den Einsender  eindeutig  gekennzeichnet werden,  um eine Gefährdung unserer Mitarbeiter zu vermeiden.
    Dies gilt insbesondere für  Fälle mit V.a. Tuberkulose,  HIV,   Hepatitis !
    Von unserer  Seite wird der Datenschutz gewahrt.

    Beschriftung von Gefäßen :
    Dringend notwendig: Patientenname (gut leserlich) , Geburtsdatum.,
    Bei mehreren Gefäßen eines Patienten muss durch unser Fachpersonal eine korrekte Zuordnung möglich sein (Exakte Lokalisationsangaben,  Nummerierung der einzelnen Einsendegefäße mit entsprechenden Topografie-Angaben auf dem Histologie-Begleitschein). Nicht eindeutig gekennzeichnete Fälle können leider nicht umgehend bearbeitet werden (erst nach Klärung des Sachverhalts !).

    Ausfüllen der Begleitscheine
    (Histologiebegleitschein und/oder Überweisungsschein)
    Patienten- bzw. Versicherungsdaten (vollständig, gut leserlich !)
    Kinische (Verdachts-) Diagnose.
    Klinische Daten:  Topografie, Anamnese, ggf. Laborwerte (besonders bei Leber-PEs). Praxisstempel und Unterschrift des einsendenden Arztes.